Memorandum des Strategiekreises I-12

 

"IT: Massive Defizite  -  jetzt handeln!"

 

Präambel

Die im Strategiekreis I-12 zusammengeschlossenen Fachgesellschaften vertreten rund 70.000 Experten und Expertinnen aus den Bereichen Informatik, Informationstechnik und deren Anwendungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Die Mitglieder von I-12 sehen unsere Wirtschaftsstandorte massiv bedroht, wenn die im IT-Bereich anstehenden Herausforderungen nicht umgehend und entschieden angenommen werden. Der Mangel an IT-Fachkräften, die sich zuspitzende Digitale Spaltung der Gesellschaft, die unzureichende Ausstattung der Hochschulen in der Informatik sowie Fragen der Softwarepatentierung und des Datenschutzes erfordern umgehende politische Weichenstellungen, substantielle finanzielle Investitionen und gemeinsames Handeln aller Betroffenen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, sowie einer grenz- und fachgebietsüberschreitenden Zusammenarbeit.

Der Strategiekreis I-12 legt deshalb das Memorandum "IT: Massive -Defizite - jetzt handeln!" vor. Es zeigt in komprimierter Form die wesentlichen Problemfelder auf und skizziert den jeweiligen Handlungsbedarf.

Gliederung

  1. Qualifizierungslücken schließen

  2. Die Abwanderung von Fachkräften aufhalten

  3. Mehr Frauen in die Technik

  4. Patente

  5. Urheberrecht

  6. Standards

  7. Datenschutz

1.      Qualifizierungslücken schließen

Die Informationstechnologien sind die Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Sie werden unser Leben und Arbeiten immer tiefer durchdringen. Jeder ist davon betroffen. Der Umgang mit Information ist neben den traditionellen Kulturtechniken des Lesens, Schreibens und Rechnens eine weitere unverzichtbare Grundkompetenz geworden. Daher ist es essentiell für die Zukunft unserer Länder, dass jede Bürgerin und jeder Bürger Zugang zu diesen Technologien hat und sie nutzen kann. Es ist beunruhigend zu sehen, dass die Kluft zwischen den Nicht-Anwendern und Anwendern sowie zwischen den Anwendern und den Experten wächst. Diese Qualifizierungslücke ("Skill-Gap") in der Informatik und Informationstechnik muss so schnell wie möglich in einer interdisziplinären Anstrengung geschlossen werden.

Ein erster Schritt, diese Lücke zu schließen, ist der Europäische Computerführerschein (ECDL). Die im Zuge seines Erwerbs vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten ersparen nicht nur lange Einarbeitungszeiten in den Betrieben. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen steigern damit auch ihr Kompetenzniveau.

Darüber hinaus ist eine kontinuierliche Weiterbildung aller im Arbeitsprozess Befindlichen zwingend erforderlich. Dies gilt für Anwender und Experten gleichermaßen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind hierfür gemeinsam verantwortlich.

Anwender müssen in die Lage versetzt werden, informationsverarbeitende Systeme (vom Mobiltelefon bis zur Anwendungssoftware) schnell und einfach auf ihre Bedürfnisse einstellen zu können. Software-Entwickler müssen lernen, durch Einbindung typischer Nutzer einfacher zu bedienende Anwendungen zu erstellen. Hier sind die Hochschulen in doppelter Weise gefordert. Zum einen sollten sie sich, mit entsprechender zusätzlicher Personalausstattung, stärker der Weiterbildung zuwenden. Zum anderen muß die Ausbildung zur Erhöhung der Zuverlässigkeit und der Produktivität im Software- Entwicklungsprozess verstärkt moderne SW-Engineering-Verfahren integrieren. Darüber hinaus werden Expertinnen und Experten benötigt, die Informationen aufbereiten, zur Verfügung stellen und bewerten.

Informatik und IT kann man nicht früh genug lernen. Kinder und Jugendliche müssen daher frühzeitig zu Hause und in der Schule die Chance erhalten, den Umgang mit dem Computer, mit dem Internet und mit informationsverarbeitenden Systemen zu lernen.

Es ist derzeit nichts Ungewöhnliches, dass Lehrende den Umgang mit Computern und Internet von ihren eigenen Schülerinnen und Schülern lernen. Allerdings sollte man dies nicht als neue Tugend feiern, sondern vor allem als Offenbarung eines Bildungsdefizits erkennen[2]. Die Weiterbildung von allen am Lehrprozess Beteiligten, vom Kindergarten bis zur Hochschulen, muss massiv vorangetrieben werden. Dabei genügt es nicht, Weiterbildungskurse anzubieten. Das Engagement von Lehrenden und Betreuern darf nicht als zusätzliche ehrenamtliche Tätigkeit akzeptiert, sondern muss in das berufliche Anforderungs- und Leistungsprofil integriert werden. An den Hochschulen sollte schließlich auch in nichttechnischen Fächern als Bestandteil wissenschaftlichen Arbeitens gelehrt werden, wie man mit informationstechnischen Mitteln Wissen erlangt und verarbeitet.

Die Rahmenbedingungen an Bildungs- und Weiterbildungsstätten müssen kontinuierlich verbessert werden. Noch immer sind zu wenig Schulen im Netz aktiv. In den USA sind es rund 85 Prozent, in Schweden 100 Prozent. Alle Schulen und Bibliotheken müssen schnellstens PC's und Internetzugang bekommen.

2.      Die Abwanderung von Fachkräften aufhalten

Die Abwanderung von Fachleuten in der IT-Industrie und der IT-Forschung ist zu stoppen.

Die Arbeitsbedingungen für Forscher/innen und Nachwuchswissenschaftler/innen an den Hochschulen sind durch eine substantielle Reform der Hochschulstrukturen zu verbessern, wie sie seit Jahrzehnten gefordert wird. Besoldungsveränderungen, die die bereits bestehenden, erheblichen Einkommensunterschiede zwischen Industrie und  Hochschule noch vergrößern, sind absolut kontraproduktiv.

Um das Abwandern ausländischer Absolventen und Absolventinnen zu verhindern, muß ihnen eine langfristige Berufschance gegeben werden. Eine "echte", d.h. unbefristete Greencard für Hochschulabsolventen ist daher überfällig. In den USA profitiert die Wissenschaft von großzügigen Regelungen: 50 Prozent der Forschungsergebnisse werden dort von Ausländern erzielt. In den letzten drei Jahren bekamen beispielsweise drei gebürtige Deutsche den Nobelpreis verliehen, aber alle drei forschten in den USA.

3.      Mehr Frauen in die Technik

In unseren Ländern entscheiden sich nach wie vor viel zu wenig Frauen für einen technischen Beruf. Hier ist - verbunden mit entsprechenden Kampagnen - ein Umdenken erforderlich.

4.      Patente

Grundsätzlich sprechen wir uns für Softwarepatente aus, die eine wettbewerbsoffene Entwicklung ermöglichen, da der Urheberrechtschutz für ingenieurwissenschaftliche Leistungen nicht mehr der angemessene Rechtsschutz sein kann. Allerdings plädieren wir anstelle der Übertragung des klassischen Patentschutzes auf Erfindungen in der Softwaretechnik für Regelungen, die deren Besonderheiten gerecht werden. Beispielsweise sind aufgrund der raschen Entwicklung in diesem Bereich Patentierungshürden wie hohe Gebühren und lange Laufzeiten abzusenken, und es ist die Prüf- und Anfechtungspraxis zu verbessern, um Trivialpatente zu vermeiden. Patentlaufzeiten für Software sollten auf höchstens fünf Jahre begrenzt werden. Nachzudenken wäre auch über Neuheitsschonfristen. Damit Know-How nicht blockiert werden kann, darf es durch Patente nicht der Nutzung entzogen werden.                                                                                        

Weiterbildungsangebote zum Patentwesen in Form von Seminaren für Praktiker/innen sowie Hochschullehrer/innen müssen entwickelt werden, um so einen Multiplikatoreffekt erzeugen. Dazu gehört auch die Einrichtung einer kostenlosen Informations-Hotline sowie die Begleitung von Musterprozessen.

Wir halten zudem die Einrichtung eines nicht-kommerziellen Prüfinstituts zur Unterstützung freier Entwickler sowie kleiner und mittlerer Unternehmen für richtig. Es sollte zu moderaten Kosten die Wahrscheinlichkeit einer Patentverletzung durch die Eigenentwicklung prüfen.

5.      Urheberrecht

Der Entwurf der Europäischen Urheberrechtsrichtlinie sieht vor, dass künftig Inhaber von Urheberrechten eine angemessene Entschädigung für Privatkopien erhalten sollen. Dies begrüßen wir; wir fordern jedoch, dass für nicht-kommerzielle Bildungseinrichtungen und Bibliotheken klare Ausnahmen geregelt werden, um den Zugang zu Informationen nicht zu behindern.

6.      Standards

Proprietäre Standards bei Angeboten im Netz sind mögliche Hindernisse auf dem Weg zur Informationsgesellschaft. Offizielle Dokumente auf Webservern sollten daher nicht nur in proprietären Dateiformaten, sondern auch in universell konvertierbaren Formaten wie RTF (Rich-Text-Format), HTML (Hypertext Markup Language), XML (eXtensible Markup Language) oder UML (Unified Markup Language) erhältlich sein.

Betriebssysteme mit einem überprüfbaren Quelltext und eben solche Softwareprogramme stellen eine attraktive Alternative dar.

Die Zurückhaltung unserer Unternehmen und staatlichen Organisationen, aber auch unserer Hochschulen und Forschungseinrichtungen, in internationalen Standardisierungsgremien mitzuarbeiten, sollte aufgegeben werden. Entwickler, Forscher, Anwender und Betroffene müssen sich bei internationalen Diskussionen und Entscheidungen beteiligen und sind dabei zu fördern.

7.      Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten und das Recht auf Anonymität sind Grundvoraussetzungen für das Vertrauen in das Internet und den elektronischen Geschäftsverkehr. Je mehr Informationen man selbst im Netz hinterläßt, desto durchsichtiger wird man.

Bürgerinnen und Bürgern muss deshalb eine Kommunikationstechnik zur Hand gegeben werden, deren Vertraulichkeit sie selbst bestimmen können. Mit Hilfe von digitalen Signaturen können sie die Authentizität von Daten kontrollieren, mit Verschlüsselungstechniken auch ihre Vertraulichkeit absichern. Damit Nutzer und Nutzerinnen wissen, was mit den Daten auf den ihnen zugeteilten Chipkarten passiert, müssen sie mit der Software ihrer Wahl ihre Daten selbst verwalten können.

Die Bürger und Bürgerinnen müssen sicher sein können, dass ihre Daten nicht unautorisiert ausgelesen, manipuliert und gespeichert werden.

Datenschutz ist elementarer Bestandteil einer europäischen Rechtskultur und muss daher in Systemen integriert sein. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung und Bezahlung der Online-Inhalte ist nicht nur für die Akzeptanz entscheidend, sondern auch für die Wahrnehmung von Bürgerrechten in der Informationsgesellschaft. Forscher und Entwickler müssen deshalb bereits bei der Entwicklung künftiger Dienste darauf achten.

Natürlich gehört es zu den Aufgaben des Staates, seine Bürger vor Kriminalität zu schützen. Wir kritisieren allerdings, dass europäischen Strafverfolgern und Geheimdiensten über zunächst geheime Enfopol-Pläne sowie dem Europäischen Rechtshilfeabkommen das grenzüberschreitende Abhören technisch und rechtlich ermöglicht wird. Aus den Echelon-Staaten USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland wird seit Jahrzehnten die Kommunikation europäischer Bürgerinnen und Bürger abgehört. Mehr Transparenz stünde diesen demokratisch geführten Staaten gut an.

Mit Hilfe von Cookies und anderen Techniken werden Adresskennungen und Surfverhalten, Transaktionen und Suchbegriffe aus Suchmaschinen ohne Einwilligung der Betroffenen gesammelt. Datenbanken verknüpfen diese Informationen, damit die Surfer später mit speziell zugeschnittenen Angeboten bedient werden können. Da Einzelne bereits mit Hilfe der Kennung ihrer Netzwerkkarte identifiziert werden können, ist die Anonymität im Netz inzwischen keine Selbstverständlichkeit mehr.

Auch die Kommunikationsinfrastruktur muss gegen Manipulationsversuche resistent bleiben. Versuche staatlicher Strafverfolger, über die Internet Engineering Task Force (IETF) oder das europäische Standardisierungsgremium (ETSI) Abhörschnittstellen in die Architekturen von Internet, Mobilfunk und Telekommunikation zu integrieren, lehnen wir deshalb ausdrücklich ab.



Dem Strategiekreis Informatik I-12 gehören zwölf Fachgesellschaften an, die zusammen ca. 70.000 Mitglieder repräsentieren.